Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der barke SCHALTANLAGEN GmbH (Kiefholzstraße 287, 12437 Berlin)

STAND: August 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“ und „Sie“ genannt), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der barke SCHALTANLAGEN GmbH (nachfolgend „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebote, Vertragsschluss, Preise, Zahlungen, Preisanpassungen

2.1 Unsere individuellen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – übergeben haben. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass wir die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annehmen, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer. Angaben in Print- oder Digitalmedien stellen kein Angebot unsererseits dar. Unsere Angebote gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden.

2.2 Zu unseren unverbindlichen Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. (vgl. Aufzählung unter 2.1) sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden.

2.3 Die Endpreise verstehen sich ab unserem Betriebssitz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen erfolgen bargeldlos auf eines unserer Geschäftskonten. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen (aktueller Zinssatz bei Unternehmerkunden: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbraucherkunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Stand Juni 2025). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) wir den Kaufpreis tatsächlich erhalten oder (ii) der Kaufpreis auf dem von uns in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingeht.

2.4 Sofern der Kunde im Voraus zu leisten verpflichtet ist, geraten wir mit unserer Leistung so lange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet.

2.5 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

2.6 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Unserer Abschlagsforderung ist zum Leistungsnachweis eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten beizufügen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.  Die Abschlagszahlungen sind unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Rechnung vom Kunden zu leisten.

2.7 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, der jeweilige Gegenanspruch resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis oder steht ansonsten in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.8 Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Vertrages vereinbart ist, sind wir berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei uns tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Dabei ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht haben und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Eventuelle Kostensenkungen bei anderen Kalkulationsgrundlagen sind zu berücksichtigen. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Preiserhöhungserklärung außerordentlich zu kündigen. Unbeschadet dessen werden wir dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen. Sinken die in den Gesamtpreis einfließenden Kosten insgesamt, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Auch der Kunde kann diesen Anspruch vor Lieferung der Ware schriftlich geltend machen, wenn der Preis 4 Monate nicht gesenkt worden ist. Sofern hieraus eine Preissenkung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, sind wir berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Preissenkungsverlangens außerordentlich zu kündigen.

3. Leistungszeit, Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug

3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Weiterhin sind die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine auch dann nur verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Terminen um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.

3.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Willens- und Einflussnahme liegen sowie in Fällen höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen. Wird die Vertragserfüllung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, so entfallen die Vertrags- und Lieferpflichten. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern sie dem Kunden und/oder uns nicht unzumutbar sind.  Versandkosten werden nur einmal berechnet.

3.4 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde wird alle Mitwirkungspflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungspflichten können wir von dem Kunden weitere Mitwirkungsleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. Werden wir durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, sind wir für sich daraus ergebende Mängel nicht verantwortlich. Kommt der Kunde trotz unserer schriftlichen Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen fünf (5) Werktagen nach, so können wir die vereinbarten Leistungen einstellen und sind erst nach Mitwirkung seitens des Kunden unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Belange zur Wiederaufnahme der Leistungen verpflichtet. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Fristen verschieben sich entsprechend. Eventuell entstehender Mehraufwand oder sonstige Kosten durch verspätete oder nicht erbrachte Mitwirkungspflichten können wir gesondert in Rechnung stellen.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Aufwendungsersatz und eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Vertragsaufhebung nach § 643 BGB zu betreiben. Durch den kundenseitigen Annahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über, sofern diese Gefahr nicht schon vorher übergegangen ist (z.B. im Fall eines Versendungskaufes).

3.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von uns nicht zu vertreten bzw. beruht diese auf unvorhergesehenen Ereignissen, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir benachrichtigen den Kunden hierüber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziffer 3.2.

3.7 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen von uns zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

3.8 Beinhaltet unsere Leistung eine Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag, jeweils zu unseren Geschäftszeiten) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes erbracht, in dem unser Sitz ist. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich uns zu.

4. Vorarbeiten; Ablehnungsrecht

4.1 Sofern wir vor Ort beim Kunden Reparaturen von Geräten und/oder Anlagen (nachfolgend gemeinsam: „Waren“) vornehmen sollen und dort feststellen, dass die jeweilige Ware nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Untersuchung der Ware zu vergüten.

4.2 Sofern der Kunde zu reparierende Ware an uns übersendet und (i) wir das Angebot ablehnen, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihn auffordern, innerhalb von vierzehn Tagen zu entscheiden, ob die Ware zurückgesandt oder auf Kosten des Kunden entsorgt wird. Sofern der Kunde uns nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang dieser Mitteilung zur Rücksendung der Ware auffordert (in Textform), sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

4.3 Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag oder ein Reparaturangebot. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot oder den Kostenvoranschlag ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an uns zu entrichten. Entscheidet der das Angebot/den Kostenvoranschlag ablehnende Kunde sich auch gegen eine Rücksendung der Ware, trägt er die Entsorgungskosten. Überprüfungskosten entstehen unmittelbar mit Einsenden der Ware, unabhängig davon, ob ein etwaiges Angebot angenommen oder abgelehnt wird.

4.4 Unabhängig davon, ob eine Reparatur erfolgt, trägt der Kunde alle anfallenden Versandkosten.

5. Austauschlieferung

5.1 Sofern wir dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefern, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an uns zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, uns den Neupreis/Ersatzteilpreis der von uns gelieferten Ware zu vergüten.

5.2 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an uns retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren an uns zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen.

5.3 Im Gewährleistungsfall tragen wir die Transportkosten (ausgenommen Mehrkosten für einen Expresstransport). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch uns für den Rücktransport möglich.

5.4 Wir setzen an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze – sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese Daten, daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind.

5.6 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist die Dienstleistung der Datensicherung kostenpflichtig. Wir übernehmen keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, Werke, Gegenstände etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

6.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Baugruppe, die den Mangel aufweist.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

6.4 Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung sind wir zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.

6.5 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich der Zustand der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.

6.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden uns gegenüber in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei uns. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels uns gegenüber verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt.

6.7 NUR FÜR UNTERNEHMER: Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

6.8 Wir haften nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.

6.9 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.

6.10 Vorbehaltlich des Vorgenannten haften wir nicht für Leistungsstörungen, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, wir haben diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher von uns nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung für uns wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.11 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

7. Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

7.1 Uns steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Kunde räumt uns an der von uns in Besitz gehaltenen Ware ein vertragliches Werkunternehmerpfandrecht entsprechend § 1204 ff. BGB ein.

7.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor („erweiterter Eigentumsvorbehalt“). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, der sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen. Bis zur Erfüllung unserer Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

7.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der folgenden Voraussetzung gestattet: Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, hat der Kunde unaufgefordert auf das unser Eigentum hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde uns hierüber unverzüglich benachrichtigen.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von deren Teilen unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.

8. Verbraucherwiderruf

8.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (barke SCHALTANLAGEN GmbH, Kiefholzstraße 287, 12437 Berlin, Telefon: 030 53005920, E-Mail: post@barke-schaltanlagen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500,00 € geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular (Warenkauf)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

8.2 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR IM FALLE EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Barke Schaltanlagen GmbH, Kiefholzstraße 287, 12437 Berlin, Telefon: 030 53005920, E-Mail: post@barke-schaltanlagen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Dienstleistungsverträge)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

9. Leistungsverweigerungsrecht und Kündigung des Vertrags durch uns bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf Vergütung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

10. Datenschutz

10.1 Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post oder E-Mail an unsere obige Anschrift/Adresse senden.

10.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden. Darüber hinaus geben wir personenbezogene Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse, nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und Datenschutz finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Vorbehaltlich einer Parteivereinbarung ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.2 Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – sofern und soweit dies wirksam vereinbart werden kann – unser Sitz. Wir sind allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

11.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, kann das Schriftformerfordernis auch durch Briefwechsel, Telefax, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder durch gleichwertige elektronische Verfahren erfüllt werden.

11.5 Sollten einzelne dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die demjenigen, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.


Onlinestreit­beilegung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Hinweis: Die barke SCHALTANLAGEN GmbH ist nicht bereit und auch gesetzlich nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

TELEFON: +49 (30) 53 00 592 - 0

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